![]() |
||||
| ANTIQBOOK | ||||
|
||||
Ask a question or Order this book Browse our books Search our books Book dealer info | BREMEN UND VERDEN, HERZOGTÜMER Reglement der Neu-angeordneten Tobacks-Fabrique, In denen Hertzgothümern Bremen, und Verden. Stade, Holwein 1716. 37 cm. (12) S. ¶ - Verordnung vom 10. März 1716, die zur besseren Durchführung der Tabaksteuer und zur Unterbindung der Steuerhinterziehung durch ausländischen Tabak eine Tabakfabrik gründen lässt. Zugleich wird ausländischer Tabak verboten. Davon ist nur Bremer Tabak unter bestimmten Umständen ausgenommen. Weiterhin wird ausführlich geregelt, wie Tabak zu verkaufen ist und wie mit ausländischem Tabak zu verfahren ist. - Offered for EUR 280.00 = appr. US$ 361.26 by: H.Th. Wenner Antiquariat - Book number: IQ-B40577 | |||