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Ask a question or Order this book Browse our books Search our books Book dealer info | BREMEN UND VERDEN, HERZOGTÜMER Ihrer Königl. Majestät von Gross-Britannien ... Befehlen also ... kein Vieh aus denen Weyden derer inficirten Oerther, oder auch an solchen inficirten Orthen geschlachtetes und eingesalzenes, oder auch geräuchertes Fleisch ... zu erhandeln, zu verkaufen oder an andere Oerther zu bringen ... Stade, Holwein 1716. 33 cm. 1 Blatt. ¶ - Verordnung vom 5. Oktober 1716 mit der gegen die weiter umgreifende Viehseuche vorgegangen werden soll. Das Verbot für den Viehhandel wird daher verlängert und Zuwiderhandlung mit scharfen Strafen belegt. - Offered for EUR 112.00 = appr. US$ 144.50 by: H.Th. Wenner Antiquariat - Book number: IQ-B40481 | |||