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Ask a question or Order this book Browse our books Search our books Book dealer info | BREMEN UND VERDEN, HERZOGTÜMER Verordnung Wegen des Jährlichen Beytrags / Welchen die Pastores und Prediger / Organisten / Küstere und Schulmeistere / Imgleichen Das Gesinde auff dem Lande / Bey itzigen Zeiten / unumbgänglicher Nothwendigkeit nach / zum Dienst des Publici zu thun haben. Ergangen aus Königl. Regierung. Stade, Holwein 1711. 21 cm. (24) Seiten, Umschlag. ¶ - Verordnung vom 19. Mai 1711 nach der angesichts der Kriegslasten die Pastoren, Prediger, Organisten, Küster, Schulmeister und das Gesinde mit einer Kopfsteuer belegt werden. Die hinteren 16 Seiten enthalten eine "Designatio Derjenigen Pastoren und Prediger / wie auch Organisten / Küster und Schulmeister ...". Dort ist für jeden Ort aufgelistet, wieviel der jeweilige Funktionsträger zu zahlen hat. - Offered for EUR 153.00 = appr. US$ 197.40 by: H.Th. Wenner Antiquariat - Book number: IQ-B40059 | |||